EHA-Akkreditierungsprozess
Für eine Akkreditierung durch die European Heart Association sind folgende Schritte und Voraussetzungen erforderlich:
- Eine Institution muss Mitglied der EHA sein, um eine Akkreditierung zu beantragen.
- Die Antragsteller müssen einen Akkreditierungsantrag (für eine Institutions- oder Programmakkreditierung) stellen, der folgendes enthalten sollte:
- Weiterbildungsziele, Zielsetzungen und Methoden
- Student/in, Fakultät und finanzielle Mittel
- Programmrichtlinien und -Verfahren
- Kompetenzen, die Studierende erreichen sollen
- Tatsächliche Nachweise, die das Erlangen dieser Ziele belegen
- Der Akkreditierungsantrag wird durch die Akkreditierungsausschuss einer Erstüberprüfung unterzogen, gefolgt von einer Bewilligung oder Ablehnung eines Vor-Ort-Besuchs oder einer Programmüberprüfung, falls zutreffend, durch ein Team von Kollegen aus dem Fachbereich. Bei Bewilligung wird eine Rechnung an die Fakultät geschickt, die innerhalb eines Monats nach Erhalt bezahlt werden muss, um den Evaluierungsprozess fortzuführen.
- Nach dem Vor-Ort-Besuch oder der Programmüberprüfung übermittelt das Team, das den Vor-Ort-Besuch durchgeführt hat, einen Bericht an den Akkreditierungsausschuss, das die Gelegenheit hat, den Bericht zu überprüfen und zu kommentieren.
- Nach Abschluss dieses Prozesses erteilt der Akkreditierungsausschuss den auf Übereinstimmung mit den Richtlinien und Prinzipien für die Akkreditierung von Programmen der EHA geprüften Antragstellern und Programmen eine Akkreditierung. Der Akkreditierungsausschuss kann jenen Antragstellern und Programmen gleichwohl eine Akkreditierung verweigern, die nicht die Richtlinien und Prinzipien der EHA erfüllen.
- Die Antragsteller erhalten ein offizielles Schreiben der EHA, in welchem der Institution mitgeteilt wird, dass ihr Antrag auf Akkreditierung bewilligt oder abgelehnt wurde oder zusätzliche Schritte erforderlich sind, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.
Hinweis: Der Akkreditierungsprozess dauert durchschnittlich 3 Monate vom Eingang des Akkreditierungsantrags bis zur Entscheidung durch den Akkreditierungsausschuss. Der Prozess kann länger dauern, wenn der Akkreditierungsausschuss die Entscheidung vor oder nach dem Vor-Ort-Besuch oder der Programmüberprüfung aufschiebt, um weitere Informationen von der Institution einzuholen. Bei Akkreditierung ist das geltende Akkreditierungsdatum das Datum des Vor-Ort-Besuchs oder der Programmüberprüfung. Antragstellern gegenüber kann weder eine Akkreditierung noch ein Vor-Ort-Besuch oder eine Programmüberprüfung garantiert werden.